Fahrerlaubnisklasse L

L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16
- Kein Vorbesitz erforderlich
- eingeschlossene Klassen: NEIN


Theoretische Ausbildung

  Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse  Mit Vorbesitz einer anderen Klasse 
Grundunterricht  12 
Klassenspezifischer Unterricht 
Gesamt  14 

Praktische Ausbildung

  Mindestumfang der gesetzlich
vorgeschriebenen Sonderfahrten

Ersterwerb  
Überland 
Autobahn 
Nachtfahrt 
Keine Praktische Ausbildung erforderlich.   

Praktische Prüfung

Praktische Prüfung nicht erforderlich  0 Minuten  

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