Fahrerlaubnisklasse A2

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18,
- Kein Vorbesitz erforderlich:
- eingeschlossene Klassen:
A1, AM
- Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.


Theoretische Ausbildung

  Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse  Mit Vorbesitz einer anderen Klasse  Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.  
Grundunterricht  12 
Klassenspezifischer Unterricht 
Gesamt  16  10 

Praktische Ausbildung

  Mindestumfang der gesetzlich
vorgeschriebenen Sonderfahrten

Ersterwerb  
Mindestumfang der
gesetzlich
vorgeschriebenen
Sonderfahrten

Erweiterung bei Vorbesitz der Klassse A1 unter 2 Jahren  
Mindestumfang der
gesetzlich
vorgeschriebenen
Sonderfahrten

Erweiterung bei Vorbesitz der Klassse A1 von mindesten 2 Jahren  
Überland 
Autobahn 
Nachtfahrt 
* Die tatsächlich benötigten Übungsstunden hängen
vom individuellen Lernfortschritt des Einzelnen ab.  
     

Kein Pflichtunterricht und keine Theoretische Prüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.


Praktische Prüfung

Praktische Prüfung
(bei Direkterwerb) 
60 Minuten 
Praktische Prüfung
(bei Aufstieg)  
40 Minuten 

(C) AH Fahrschule 2008 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken