A
–Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
–dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als
50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
- Krafträder:
20 (2 Jahre Vorbesitz A2) oder
24 (Direkteinstieg),
-Dreirädrige Kraftfahrzeuge
21
- eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Theoretische Ausbildung
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse |
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren. |
|
Grundunterricht |
12 |
6 |
0 |
Klassenspezifischer Unterricht |
4 |
4 |
0 |
Gesamt |
16 |
10 |
0 |
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der gesetzlich |
Mindestumfang der gesetzlich |
Mindestumfang der |
Mindestumfang der |
|
Überland |
5 |
3 |
3 |
0 |
Autobahn |
4 |
2 |
2 |
0 |
Nachtfahrt |
3 |
1 |
1 |
0 |
* Die tatsächlich benötigten Übungsstunden hängen |
Kein Pflichtunterricht und keine Theoretische Prüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Praktische Prüfung
Praktische Prüfung |
60 Minuten |
Praktische Prüfung |
40 Minuten |